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Das Lieferkettengesetz – fairer Wettbewerb für alle?

Das Lieferkettengesetz – fairer Wettbewerb für alle?

Written by

Jan Merz

Jan Merz
Senior Contributor Published 28 Oct 2020 Read time: 4

Published on

28 Oct 2020

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4 minutes

Unternehmen in Deutschland könnten demnächst auch für Verstöße ihrer Zulieferer haftbar gemacht werden


Mit einer gemeinsamen Gesetzesinitiative wollen das Bundesentwicklungsministerium und das Bundesarbeitsministerium die Verhängung von Sanktionen, unter anderem in Form von Bußgeldern, gegen Unternehmen in Deutschland ermöglichen, wenn diese ihre Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten verletzen. Deutsche Unternehmen sollen gesetzlich dazu verpflichtet werden, darauf zu achten, dass ihre Geschäftspartner im Ausland Mindeststandards im Rahmen der Corporate Social Responsibility (CSR) einhalten. Große Verbände und das Bundeswirtschaftsministerium lehnen den Gesetzesentwurf ab. Unternehmen, die bereits jetzt ihren Sorgfaltspflichten nachkommen, erhoffen sich vom Lieferkettengesetz hingegen ein Level Playing Field, also gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle größeren Unternehmen.

Aktuelle Situation

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, einen gesetzlichen Rahmen zur Einhaltung von Menschenrechtsstandards zu schaffen, wenn die bisherigen Empfehlungen aus dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) auf freiwilliger Basis nicht von mehr als 50 % der Unternehmen in Deutschland eingehalten werden. Eine entsprechende Unternehmensbefragung zeigte, dass diese Quote verfehlt wurde. Zusätzlich ist eine ähnliche Gesetzesinitiative der EU-Kommission für 2021 geplant. Im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands ist es außerdem Ziel der Bundesrepublik, auf europäischer Ebene für die Wahrung unternehmerischer Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette zu sorgen, wodurch ein nationales Umsetzungsgesetz ohnehin notwendig würde.

Ausgestaltung und Tragweite des Lieferkettengesetzes

Die bisher bekannten Eckpunkte, ein fertiger Gesetzesentwurf ist für Anfang 2021 geplant, zeichnen unter anderem den Anwendungsbereich des Gesetzes vor. Demnach sollen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten im Rahmen einer Risikoanalyse prüfen, ob sich ihre Aktivitäten nachteilig auf die Menschenrechte der Arbeiter/-innen auswirken, die an der Herstellung von in Deutschland vertriebenen oder weiterverarbeiteten Produkten beteiligt sind. Zudem sollen Unternehmen zum Schutz vor Ausbeutung und Kinderarbeit sowie zur Gewährleistung der Sicherheit der Beschäftigten präventive Maßnahmen einleiten bzw. im Falle von vorliegenden Verstößen für Abhilfe sorgen. Geeignete Maßnahmen sind etwa die Ergänzung bestehender Lieferverträge durch weitreichende Compliance-Regeln oder entsprechende vertraglich vereinbarte Audits bei den Zulieferern. Vom Lieferkettengesetz betroffen wären 7.300 größere deutsche Unternehmen.

Neben der erwähnten Ausweitung der Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette soll eine Berichtspflicht für Unternehmen eingeführt werden. Zudem soll für betroffene Personen aus dem Ausland eine Klagemöglichkeit geschaffen werden.

Zwar sind noch keine konkreten Inhalte des Gesetzes bekannt, jedoch ist bereits jetzt absehbar, dass sich zahlreiche Branchen auf die Einführung des Lieferkettengesetzes einstellen müssen. Ein Ausbau des Risikomanagements, um die Bedingungen entlang der Lieferkette besser zu bewerten und Ausfallrisiken zu evaluieren, könnte hierbei ein Schritt in die richtige Richtung sein. Insofern haben bereits die Coronakrise und die damit verbundenen Lieferengpässe die Notwendigkeit für breiter aufgestellte Risikomanagementsysteme aufgezeigt. Für ein Lieferkettengesetz spricht laut Bundesarbeitsministerium, dass die Achtung der Menschenrechte entlang der Lieferkette neben der Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung langfristig auch zu einem wirtschaftlichen Vorteil in Form einer Risikominimierung führt, indem Produktionsausfälle reduziert, Streiks vermieden sowie Umweltbelastungen, darauffolgende Klagen und damit zusammenhängende Kosten minimiert würden. Zudem würden immer mehr Stakeholder wie Investoren, Verbraucher und Mitarbeiter darauf achten, unter welchen Bedingungen Unternehmen in Deutschland ihre Waren im Ausland herstellen lassen (IBISWorld Einflussfaktoranalyse Umweltbewusstsein).

Die großen Arbeitgeberverbände BDA, BDI, DIHK und ZDH warnen dagegen vor dem Lieferkettengesetz und befürchten Wettbewerbsnachteile für in Deutschland ansässige Unternehmen sowie hohe Kosten, welche die Erholung nach der Coronakrise erschweren würden (IBISWorld Einflussfaktoranalyse Geschäftsklima). In einem Positionspapier sprechen sich große Unternehmen wie BMW, Bayer und Daimler für eine gesetzliche Regelung aus. Unternehmen, die sich bereits an die Einhaltung menschenrechtlicher Standards halten, argumentieren ebenfalls mit dem Wettbewerbsgedanken und plädieren für ein Level Playing Field – so würden die Kostennachteile der Unternehmen reduziert, die schon jetzt höhere menschenrechtliche Standards umsetzten.

Das Lieferkettengesetz würde sich auf unzählige Lieferbeziehungen auswirken, darunter auch die der deutschen Automobilindustrie. Automobilzulieferer (IBISWorld Branchenreport C29.40DE) wie die Hersteller von Ledersitzen für Pkw (IBISWorld Branchenreport C29.30DE) beziehen das Leder für die Sitze häufig aus Südamerika. Einige der dort ansässigen Viehzuchtunternehmen roden illegal Wälder, zerstören dadurch die Umwelt und nehmen indigenen Völkern den Lebensraum. Auch Reifenhersteller (IBISWorld Branchenreport C22.11DE), die Kautschuk importieren (IBISWorld Einflussfaktoranalyse Importe), müssten ihre Lieferketten und Zulieferer genauer durchleuchten. Bei der Herstellung von Elektroautos (IBISWorld Branchenreport C29.11DE) müssten die Lieferketten für die in den Batterien benötigten Rohstoffe ebenfalls überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Ein weiterer Fall für das Lieferkettengesetz ist die Herstellung von Jeans (IBISWorld Branchenreport C14.00DE). Bei der Herstellung der Fasern über das Färben bis hin zum Nähen der Jeans kommt es häufig zu Verstößen gegen Menschen- bzw. Arbeitsschutzrechte. Festgeschriebene Gesundheitsstandards, faire Bezahlungen der Näher/-innen und die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten könnten künftig durch ein Lieferkettengesetz reguliert werden.

Fazit

Das auf nationaler und EU-Ebene geplante Lieferkettengesetz wird für große Unternehmen aus zahlreichen Branchen einen erheblichen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen, um für eine größere Transparenz in den eigenen Lieferketten zu sorgen, Risiken aufzudecken und Anpassungen vorzunehmen. Inwieweit die verminderten Ausfallrisiken die höheren Kosten auffangen oder überwiegen, wird auch von der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes abhängen. Bereits in der Coronakrise hat sich die Wichtigkeit einer engmaschigen Kontrolle der eigenen Lieferketten gezeigt, durch das geplante Lieferkettengesetz wird dies nochmals unterstrichen.

In diesem Bericht erwähnte Branchen:

C14.00DE – Herstellung von Bekleidung

C22.11DE – Herstellung und Runderneuerung von Bereifungen

C29.11DE – Herstellung von Elektrofahrzeugen

C29.30DE – Herstellung von Teilen und Zubehör für Kraftwagen

C29.40DE – Automobilzulieferer

In diesem Bericht erwähnte Einflussfaktoren:

IBISWorld Einflussfaktorenanalyse Importe

IBISWorld Einflussfaktorenanalyse Umweltbewusstsein

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